Der Anwalt oder Strafverteidiger übernimmt in Strafverfahren eine verantwortungsvolle Rolle. Er ist parteiisch und kämpft für die Rechte seines Mandanten und muss parallel die Pflichten beachten, die ihn als Organ der Rechtspflege treffen. Regelmäßig kollidieren diese beiden Rollen, wodurch schwierige moralische und tatsächliche Situationen gemeistert werden müssen. Klar ist, dass der Mandant dem Anwalt jederzeit vollumfänglich vertrauen können muss. Oberste Priorität des Anwalts ist deshalb stets die bestmögliche Verteidigung des Beschuldigten. Dieses Vertrauensverhältnis darf nicht erschüttert werden, da ein Verteidiger der Garant der Unschuldsvermutung sein muss. Ihm obliegt die Aufgabe, das Gericht und die Ermittlungsbehörden an die festgelegten Regeln der Prozessordnung zu erinnern und somit zu einer rechtsstaatlichen Entscheidung zu führen. Problematisch ist in den Augen vor allem der Richter die sogenannte Konfliktverteidigung. Dabei geht es um die volle Nutzung von Antragsrechten etc. um den Strafprozess als solches zu beeinträchtigen. Das Problem ist dabei, dass der Verteidiger ja einen erweiterten Kenntnisstand haben kann. Soweit er weiß, dass sein Mandant schuldig ist, sind Beweisanträge und Verzögerungen ja aus objektiver Sicht nicht geeignet ein „faires“ Ergebnis zu fördern. Ziel ist dann ja klar, dass jemand nicht für begangenes Unrecht bestraft wird. Doch genau solche Anträge wären bei einem unschuldigen Mandanten gerade dazu geeignet ein richtiges Ergebnis zu erzielen.
Folglich wäre aber für einen Richter sofort zu erkennen, ob der Anwalt weiß, dass sein Mandant die Tat begangen hätte. Daher kann es nur richtig sein dem Anwalt zu erlauben, entgegen seiner Stellung als Organ der Rechtspflege, seinen Mandanten mit allen Mitteln der Strafprozessordnung zu verteidigen.
Strafverteidigung wird in juristischen Kreisen oft belächelt, da Strafrecht das abgrenzbarste Rechtsgebiet ist. Die Verteidigung als solche ist hingegen vermutlich das schwierigste an der anwaltlichen Tätigkeit, da die Konflikte vor Gericht in voller Breite ausgetragen werden und dem Schreiben von juristischen Begründungen, zumindest im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten, eine untergeordnete Rolle zukommt.
Wir von GSG-Partner geben sowohl vor Gericht, als auch hinter dem Schreibtisch, stets das Beste für unsere Mandanten. Dabei machen wir keine Abstriche bei der Verteidigung von Schuldigen, denn eine kompetente Strafverteidigung ist das Recht eines jeden!