Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe die Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden. Das geschieht, wenn Steuerpflichtige entweder in zwei Staaten gleichzeitig ansässig sind oder Einkunftsquellen besitzen, die in anderen Staaten als dem Wohnsitzstaat belegen sind. In beiden Fällen kann jeder betroffene Staat seinen eigenen Steueranspruch gegenüber dem Steuerpflichtigen geltend machen. Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, nimmt der Staat, aus dem die Einkünfte stammen (Quellenstaat), einerseits die Besteuerung zu Gunsten des Wohnsitzstaates des Beziehers der Einkünfte zurück oder schränkt sie ein und andererseits stellt der Wohnsitzstart Einkünfte, die im Quellenstaat besteuert werden können, von seiner Besteuerung frei und rechnet die auf diese Einkünfte entfallende ausländische Steuer auf seine Steuer an.