Tabaksteuer

Der Tabaksteuer unterliegen Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) sowie den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen (§ 1 Tabaksteuergesetz, TabStG). Zigarren und Zigarillos sind gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 TabStG als solche zum Rauchen geeignete Tabakstränge, die mit einem Deckblatt oder mit einem … weiter lesen

Tabaksteuerstrafrecht

Straftatbestand der Hinterziehung von Tabaksteuer Kern des Tabaksteuerstrafrechts ist die die Hinterziehung von Tabaksteuer. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) von Tabaksteuer setzt voraus, dass der Täter 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder … weiter lesen