Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchsteuer. Besteuert werden Kaffee sowie in das Steuergebiet verbrachte kaffeehaltige Waren. Unter Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz Röstkaffee und löslichen Kaffee. Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann, aus Position 0901 der kombinierten Nomenklatur. Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, die auch entkoffeiniert sein können, aus Unterposition … weiter lesen

Kapitalertragsteuer

siehe Abgeltungssteuer

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die „Einkommensteuer“ der juristischen Personen (GmbH, AG), anderer Personenvereinigungen (Verein) und Vermögensmassen. Durch sie soll das Einkommen von nichtnatürlichen Personen belastet werden.Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) sind weder natürliche noch juristische Personen. Sie unterliegen daher weder der Einkommensteuer noch der Körperschaftsteuer. Die von ihnen erzielten Gewinne unterliegen bei den Gesellschaftern der Einkommensteuer. Die … weiter lesen