Lohnsteuer

Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Mit dem Steuerabzug ist das Besteuerungsverfahren im allgemeinen abgeschlossen, es sei denn, dass ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchzuführen ist oder dass für den Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres noch eine Veranlagung zur Einkommensteuer in Betracht kommt. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Jedoch hat der Arbeitgeber … weiter lesen