Geringe Menge (BTM)
Die „geringe Menge“ Wann liegt eine solche Menge vor? Das Betäubungsmittelgesetz kennt drei verschiedene Mengenbezeichnungen: geringe Menge Normalmenge (ausdrücklich nicht im Gesetz erwähnt) nicht geringe Menge Die geringe Menge soll einen Eigenverbraucher von Betäubungsmittel besser stellen. Nach § 29 Abs. 5 BtMG kann das Gericht von einer Bestrafung in diesen Fällen absehen. Diese Vorschrift ist … weiter lesen