Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter sind nicht nur Gegenstände im Sinne des bürgerlichen Rechts, wie Sachen und Rechte, insbesondere Forderungen, Anteile an Kapitalgesellschaften, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Gebäude und Gebäudeteile, Telefon- und Datenanlagen und Heizstationen in fremden Gebäuden, sondern auch tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten, Nutzungsrechte und Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt und … weiter lesen