Datenhehlerei
Datenhehlerei nach § 202d StGB Was ist Datenhehlerei? Datenhehlerei wird in § 202d StGB geregelt und stellt den Versuch des Gesetzgebers dar, beim systematischen Datendiebstahl und Handel einen größeren Teil der Mittelsmänner bestrafen zu können. Es handelt sich um Informationsstrafrecht. Entsprechend den Vermögensdelikten zu körperlichen Dingen soll neben dem „Stehler“ der Daten auch der „Hehler“ … weiter lesen