Organschaft

Die Organschaft ist ein eigenständiges steuerliches Rechtsinstitut. Sie ist eine wirtschaftliche Einheit zivilrechtlich selbständiger Unternehmen. Wirkungen und Voraussetzungen der Organschaft sind in den Einzelsteuergesetzen geregelt (§§ 14 – 19 KStG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG). Beteiligte dieses Organschaftsverhältnisses sind Organträger und Organgesellschaften.