Juristische Person

Als juristische Person wird eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit anerkannter rechtlicher Selbständigkeit bezeichnet. Juristische Person des Privatrechts sind die Stiftung bürgerlichen Rechts und folgende Körperschaften des Privatrechts: Verein (eingetragener Verein, altrechtlicher Verein, rechtsfähiger wirtschaftlicher Verein), Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung einschließlich der Unternehmergesellschaft, eingetragene Genossenschaft und Europäische Gesellschaft. Juristische Personen des … weiter lesen