Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter sind nicht nur Gegenstände im Sinne des bürgerlichen Rechts, wie Sachen und Rechte, insbesondere Forderungen, Anteile an Kapitalgesellschaften, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Gebäude und Gebäudeteile, Telefon- und Datenanlagen und Heizstationen in fremden Gebäuden, sondern auch tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten, Nutzungsrechte und Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt und die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind. Bloße Nutzungsvorteile sind keine Wirtschaftsgüter.