Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die „Einkommensteuer“ der juristischen Personen (GmbH, AG), anderer Personenvereinigungen (Verein) und Vermögensmassen. Durch sie soll das Einkommen von nichtnatürlichen Personen belastet werden.Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) sind weder natürliche noch juristische Personen. Sie unterliegen daher weder der Einkommensteuer noch der Körperschaftsteuer. Die von ihnen erzielten Gewinne unterliegen bei den Gesellschaftern der Einkommensteuer.

Die Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer, da Steuerschuldner und Steuerträger nicht personenverschieden sind, und ist eine Personensteuer und daher nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.