Anwalt Strafrecht

Wir sind ihr Anwalt in allen strafrechtlichen Situationen und bei allen strafrechtlichen Problemen.

 

Rolle des Anwalts im Strafrecht

Der Anwalt oder Strafverteidiger übernimmt in Strafverfahren eine verantwortungsvolle Rolle. Er ist parteiisch und kämpft für die Rechte seines Mandanten und muss parallel die Pflichten beachten, die ihn als Organ der Rechtspflege treffen. Regelmäßig kollidieren diese beiden Rollen, wodurch schwierige moralische und tatsächliche Situationen gemeistert werden müssen. Klar ist, dass der Mandant dem Anwalt jederzeit vollumfänglich vertrauen können muss. Oberste Priorität des Anwalts ist deshalb stets die bestmögliche Verteidigung des Beschuldigten. Dieses Vertrauensverhältnis darf nicht erschüttert werden, da ein Verteidiger der Garant der Unschuldsvermutung sein muss. Ihm obliegt die Aufgabe, das Gericht und die Ermittlungsbehörden an die festgelegten Regeln der Prozessordnung zu erinnern und somit zu einer rechtsstaatlichen Entscheidung zu führen. Problematisch ist in den Augen vor allem der Richter die sogenannte Konfliktverteidigung. Dabei geht es um die volle Nutzung von Antragsrechten etc. um den Strafprozess als solches zu beeinträchtigen. Das Problem ist dabei, dass der Verteidiger ja einen erweiterten Kenntnisstand haben kann. Soweit er weiß, dass sein Mandant schuldig ist, sind Beweisanträge und Verzögerungen ja aus objektiver Sicht nicht geeignet ein „faires“ Ergebnis zu fördern. Ziel ist dann ja klar, dass jemand nicht für begangenes Unrecht bestraft wird. Doch genau solche Anträge wären bei einem unschuldigen Mandanten gerade dazu geeignet ein richtiges Ergebnis zu erzielen.

Folglich wäre aber für einen Richter sofort zu erkennen, ob der Anwalt weiß, dass sein Mandant die Tat begangen hätte. Daher kann es nur richtig sein dem Anwalt zu erlauben, entgegen seiner Stellung als Organ der Rechtspflege, seinen Mandanten mit allen Mitteln der Strafprozessordnung zu verteidigen.

Besondere Anforderungen an den Anwalt im Strafverfahren

Das Strafverfahren hat im Gegensatz zu anderen Verfahrensarten größere Anforderungen an die Flexibilität des Anwalts. Der gesamte Sachverhalt wird, im Gegensatz zu dem üblichen Zivilverfahren, in der Hauptverhandlung mündlich erörtert. Jeder Zeuge sagt vor versammeltem Publikum aus und wird von den verschiedenen Seiten befragt. Hier hat der Anwalt zu beweisen, dass er nicht bloß in der Ruhe seines Schreibtisches zu vernünftigen Ergebnissen kommt. Vielmehr geht es an dieser Stelle darum während einer kurzen Aussage Widersprüche zu bisherigen Aussagen auszumachen und diese auch rechtlich in vorteilhaft und nachteilig einzuordnen. Bei der Komplexität mancher Strafvorschriften ist es teilweise sehr aufwendig zu erfassen, ob man den Widerspruch in der Aussage besser für alle kenntlich macht oder hofft, dass dieser unbemerkt bleibt.

Zusätzlich muss der Anwalt eine gute Menschenkenntnis haben und einschätzen können, auf welche Frage der Zeuge vorteilhaft/nachteilig reagiert. Schon bei der Benennung der Zeugen ist diese Überlegung anzustellen.

Stets muss auch auf andere Situationen in wenigen Augenblicken reagiert werden. Der Anwalt hat ein sehr ausuferndes Rügerecht, womit er verschiedene Entscheidungen des Gerichts herbeiführen kann. In vielen Fällen können Fehler im Prozess nur dann in höheren Instanzen (Berufung und Revision) berücksichtigt werden, wenn diese während der Verhandlung durch den Anwalt gerügt wurden. Dazu muss der Anwalt jedoch mögliche Fehler auch direkt erkennen und nicht erst Tage später am Schreibtisch reagieren.

 

Fazit

Strafverteidigung wird in juristischen Kreisen oft belächelt, da Strafrecht das abgrenzbarste Rechtsgebiet ist. Die Verteidigung als solche ist hingegen vermutlich das schwierigste an der anwaltlichen Tätigkeit, da die Konflikte vor Gericht in voller Breite ausgetragen werden und dem Schreiben von juristischen Begründungen, zumindest im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten, eine untergeordnete Rolle zukommt.

Wir von GSG-Partner geben sowohl vor Gericht, als auch hinter dem Schreibtisch, stets das Beste für unsere Mandanten. Dabei machen wir keine Abstriche bei der Verteidigung von Schuldigen, denn eine kompetente Strafverteidigung ist das Recht eines jeden!