Betäubungsmittel

Betäubungsmittel und der Umgang mit diesen werden in Deutschland im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Welche Stoffe und Zubereitungen unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist in den Anlagen I-III des Gesetzes genauer aufgeführt. Entgegen der Bezeichnung als Betäubungsmittel sind auch Aufputschmittel davon umfasst. Unter anderem sind Drogen wie LSD, Heroin und Cannabis in Anlage I erfasst. Anlage II beschäftigt sich mit verkehrfähigen Betäubungsmitteln und Anlage III mit solchen, die wie Morphine, auch verschreibungsfähig eingestuft werden.

 

Umgang mit Betäubungsmitteln steht in vielen Handlungsformen unter Strafe. Die relevantesten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind Handeltreiben, Einfuhr und Besitz der in den Anlagen I-III bezeichneten Stoffen und Zubereitungen. Dabei variieren die angedrohten Strafen stark und es kommen neben Geldstrafen auch schnell nicht mehr bewährungsfähige Freiheitsstrafen in Betracht.


Strafverfahren im Bereich „Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz“ kommen in vielen unterschiedlichen Formen vor. Nähere Ausführungen zu einigen Themen:

BTM Darknet

BTM Besitz

BTM Handeltreiben

BTM Einfuhr

Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)

geringe Menge

nicht geringe Menge