Haftung

Haftung bedeutet im Steuerrecht das Einstehen mit dem eigenen Vermögen für eine fremde Steuerschuld. Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, für den die Regelungen des Steuerschuldrechts gelten. Die Haftung kann sich auf das gesamte Vermögen des Schuldner erstrecken oder auf einzelne Vermögensgegenstände beschränkt sein (dingliche Haftung). Schuldhaftes Handeln ist nur erforderlich, wenn dies in der jeweiligen Haftungsnorm (wie z.B: § 69 AO, § 71 AO) als tatbestandliche Voraussetzung enthalten ist.
Festgesetzt wird die Haftung in einem Haftungsbescheid. Der Haftungsbescheid ist kein Steuerbescheid. Rechtsmittel ist der Einspruch, bzw. nach erfolglosem Einspruchsverfahren die Anfechtungsklage beim Finanzgericht.