BMF-Schreiben

BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2, 85 Abs. 3 Grundgesetz (GG) dar, die – wie allgemeine Verwaltungsvorschriften nach Artikel 108 Abs. 7 GG – der Vollzugsgleichheit im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern dienen.