Quellensteuer

Als Quellensteuer wird eine Ertragssteuer auf Einkünfte bezeichnet, die direkt an der Quelle der Auszahlung von Leistungsvergütungen abgezogen und im Namen des Leistungserbringers (Gläubiger der Vergütung) an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Sie ist entweder konzipiert als Vorauszahlung auf die entsprechende Ertragssteuer oder aber als Abgeltungssteuer ausgestaltet. Quellensteuern sind die Bauabzugssteuer, die Lohnsteuer und die Kapitalertragssteuer.