Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug ist ein Begriff des Umsatzsteuergesetzes (§§ 15, 15a UStG), der für das Recht eines Unternehmers, von seiner Umsatzsteuerschuld die an Vorunternehmer oder Eingangszollstellen bzw. Finanzämter entrichtete Umsatzsteuer (sog. Vorsteuer) abzuziehen verwendet wird. Der Vorsteuerabzug bewirkt, dass Wirtschaftsgüter und Leistungen im Unternehmensbereich grundsätzlich von einem anderen Unternehmer frei von einer Umsatzsteuerbelastung erworben werden können und somit nur die Umsatzsteuer für die Leistungsabgabe an den Verbraucher endgültig bleibt. Im Ergebnis unterliegt damit für den Unternehmer nur die eigene, zusätzliche Wertschöpfung des Unternehmers der Umsatzsteuer.

In Übereinstimmung mit Art. 167, 168 der RL 2006/112/EG – Mehrwertsteuersystemrichtlinie knüpft § 15 Abs. 1 UStG den Vorsteuerabzug an folgende Voraussetzungen:

Der zum Vorsteuerabzug Berechtigte muss grundsätzlich ein Unternehmer sein (für Fahrzeuglieferer s. § 15 Abs. 4a UStG). Weiterhin muss eine Lieferung / sonstige Leistung von einem anderen Unternehmer, eine Einfuhr aus einem Drittlandsgebiet oder ein innergemeinschaftlicher Erwerb für sein Unternehmen erfolgen und dies muss steuerbar sowie steuerpflichtig sein.

Bei Empfang einer (rein nationalen) Lieferung oder Leistung bedarf es als formeller Voraussetzung des Vorsteuerabzugs einer Rechnung mit Steuerausweis (inklusive aller in §§ 14, 14a UStG verlangten Angaben, außer im Fall des § 13b Abs. 2 UStG). Die Erwerbssteuer (innergemeinschaftlicher Erwerb) sowie die entstandene Einfuhrumsatzsteuer sind hingegen auch ohne Steuerausweis in einer Rechnung abziehbar. Im Falle der Einfuhr muss die Einfuhrumsatzsteuer aber entstanden sein.

Bei Mitwirkung an einer strafbaren Umsatzsteuerhinterziehung wird der Vorsteuerabzug versagt. Die Rechtsprechung des EuGH verlangt dafür objektive Anhaltspunkte, dass der Vorsteuerabzug in betrügerischer Weise oder rechtsmissbräuchlich geltend gemacht wird (EuGH Urt. v. 22.10.2015 – C-227/14 PPUH Stehcamp; EuGH Urt. v. 18.12.2014 – C-131/13, Italmoda).