Steuerberater erteilen Rat und Hilfe in Steuersachen. Ihre Aufgabe ist es, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Zur Hilfeleistung in Steuersachen gehören gemäß § 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG):
- Alle Angelegenheiten, die Bundes-, Länder-, oder Gemeindesteuern betreffen (auch Zölle und Monopolsachen).
- Die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie bei der Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.
- Die Hilfestellung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit.
- Die Hilfeleistung bei der Einziehung von Steuererstattungs- oder Vergütungsansprüchen.
Steuerberater sind gem. § 12 StBerG auch zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Angelegenheiten, die das Abgabenrecht fremder Staaten betreffen, befugt.