EORI-Nummer

Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number – Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) ist eine in der Europäischen Union von den zuständigen Behörden vergebene einzige Nummer, die zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und gegebenenfalls anderen Personen gegenüber den Zollbehörden dient. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 9 Unionszollkodex (UZK) i.V.m. Art. 1 Nr. 18 Delegierte Verordnung zur Ergänzung des UZK (UZK-DA).

Sie ist die in der gesamten Europäischen Union gültige Beteiligtenidentifikation, die die früher in Deutschland geltende deutsche Zollnummer ersetzt hat. Sie ist seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 zur Änderung der Zollkodex Durchführungsverordnung am 1. Juli 2009 Voraussetzung für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.

Die EORI-Nummer ist in schriftlichen bzw. elektronischen Zollanmeldungen anzugeben, in summarischen Ein- und Ausgangsanmeldungen, in Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung in Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft usw.

Sie dient als Identifikations- beziehungsweise Ordnungskennzeichen, unter dem die Adressdaten des Beteiligten und gegebenenfalls die ihm von der Zollverwaltung erteilten Bewilligungen und die ihm zur Verfügung stehenden Netzanbindungen (unter Beachtung des Datenschutzes) erfasst werden.

Die EORI-Nummer ist auch im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beziehungsweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anzugeben. Sie ist zudem für den Nachweis der im IT-Fachverfahren ATLAS papierlos festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt erforderlich.

Die EORI-Nummer wird auf Antrag kostenlos von der Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement (GZD – DO Dresden – Stammdatenmanagement) vergeben.