Rechtsbehelf

Außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid ist der Einspruch. Ein form- und fristgerechter Einspruch verhindert, dass der Steuerbescheid bestandskräftig wird.
Gibt die zuständige Behörde dem Einspruch nicht statt, kann mittels Klage beim Finanzgericht gegen die Einspruchsentscheidung vorgegangen werden.