Finanzamt

Die Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt sind. Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Kraftfahrzeugsteuer, der sonstigen auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrssteuern, der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesbehörden oder den Gemeinden übertragen worden ist.