Tabaksteuer: Geänderte Auffassung von BMF und GZD: Tabaksteuer auf entrippte oder zerkleinerte Tabakblätter
In einer zumindest sehr kontroversen Auslegung, die bald die Gerichte beschäftigen wird, vertritt die deutsche Finanz-/Zollverwaltung seit kurzem die Auffassung, dass allein dadurch, dass ein Tabakblatt entrippt und/oder zerkleinert wird ein Steuergegenstand entsteht und Tabaksteuer fällig wird. BMF und GZD berufen sich dabei – zu Unrecht – auf das EuGH-Urteil vom 06.04.2017 – C-638/15 – … weiter lesen