Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung von Verbrauchsteuern auch bei Anmeldung beim Zoll und Zahlung der deutschen Steuer

Der Fall: Transport von Bier und Anmeldung der Steuer innerhalb der EU 

Mit der Entnahme aus dem Steuerlager entsteht die Biersteuer, es sei denn, es schließt sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren an. Bis Mai 2017 soll eine kriminelle Gruppierung rund 19 Millionen Liter unversteuertes Bier aus Steuerlagern in Frankreich entnommen und im EMCS-Verfahren gegenüber dem Zoll für eine innergemeinschaftliche Lieferung unter Steueraussetzung nach Deutschland angemeldet haben. Das EMCS-Verfahren wurde von der Hamburger Firma der Angeklagten auch „ordnungsgemäß“ beendet, das heißt die Ankunft des Bieres bestätigt und die deutsche Biersteuer an die deutsche Zollverwaltung gezahlt. Soweit so gut. Das versteuerte Bier befand sich im steuerlich freien Verkehr und hätte also in Deutschland verkauft werden können. „Für uns war klar: Wir verzollen es, dann ist das Bier frei und kann überall hingefahren werden“, so einer der Angeklagten laut Hamburger Morgenpost.

Tatsächlich wurde jedoch nur ein Bruchteil der Lieferungen nach Deutschland durchgeführt. Nur etwa jede zehnte Lieferung soll auch in Hamburg angekommen sein. Stattdessen soll die Bande das Bier in Frankreich und Großbritannien veräußert haben. Damit hätte jedoch kurz gesagt die Biersteuer für die entsprechenden Mengen in diesen Ländern gezahlt werden müssen.

Biersteuer ist harmonisierte Verbrauchsteuer mit unterschiedlichen Steuersätzen

Dort ist die Biersteuer jedoch deutlich höher als in Deutschland. Im europaweiten Vergleich ist die von den Angeklagten gezahlte deutsche Biersteuer verhältnismäßig niedrig. So erhebt der deutsche Zoll für einen Liter Bier 1,9 Cent, die Biersteuer in Frankreich beträgt 35,57 Cent und in Großbritannien werden sogar 103,57 Cent erhoben. Bei 19 Millionen Litern Bier sind damit dem französischen und dem britischen Fiskus Steuerschäden in Höhe von fast sieben Millionen Euro entstanden.

Warum entscheidet deutsches Gericht über Hinterziehung französischer und britischer Steuern?

Das Strafverfahren wurde beim Landgericht Hamburg eröffnet. Dieses ist zuständig weil die falschen Anmeldungen über das Hamburger Unternehmen liefen. Nach der Abgabenordnung kann bei Verbrauchsteuern, zu denen die Biersteuer gehört, auch in Deutschland eine Verurteilung wegen Hinterziehung französischer und britischer Steuern erfolgen. Den Angeklagten drohen mehrjährige Freiheitsstrafen.

Was muss beim Transport bereits versteuerter Waren in andere EU-Länder beachtet werden? 

Auch ordnungsgemäß beim deutschen Zoll angemeldete und versteuerte Waren dürfen nicht ohne Anmeldung beim jeweiligen Zoll in andere Länder der EU transportiert werden. Bei ordnungsgemäßer Anmeldung und entsprechendem Antrag erfolgt dann in der Regel auch die Erstattung der in Deutschland gezahlten Steuer.