Die Finanzverwaltung führt zur Zeit für die neuen Grundsteuerwerte eine Neubewertung aller ca. 36 Millionen Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, Garagen usw. in Deutschland durch. Betroffen sind nicht nur Wohn- sondern auch Geschäftsgrundstücke.
Hierzu muss jeder Eigentümer für jedes Grundstück, jedes Haus, jede Eigentumswohnung, jede Garage usw. eine Steuererklärung abgeben, in der er die für die Grundsteuerermittlung maßgeblichen Angaben macht. Diese Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts sind bis zu 31. Oktober 2022 verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Wir unterstützen Sie gern bei der der Erstellung dieser Grundsteuererklärungen. Wir bieten Ihnen die Sicherheit durch unsere langjährige Erfahrung als Steuerberater, eine digitale Lösung, durch die die vollständige Datenerhebung sichergestellt ist und sorgen für eine form- und fristgerechte Einreichung der Erklärungen beim Finanzamt.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.