Auskunft

Eine Auskunft des Finanzamts kann erforderlich sein, um eine vorgesehene Maßnahme steuerrechtlich abzusichern. Dies ist nur mit einer Auskunft des Finanzamts möglich, an die es auch später gebunden ist. Hierfür gibt es nachfolgende Möglichkeiten.

  1. Anrufungsauskunft für Lohnsteuerfragen (§ 42e EStG) oder
  2. verbindliche Zusage nach einer Außenprüfung (§ 204 AO) oder
  3. Verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten gem. § 89 Abs. 2 AO. siehe Verbindliche Auskunft